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Die Schülermitverantwortung der KSR

Unsere SMV 2024/2025

 

 

 

 

 

 

Unsere Schülersprecher & SMV-Verbindungslehrer 2024/2025

 

 

 

 

 

 

 

Die Schülersprecher für das Schuljahr 2024/2025 sind Lorena Bordi (10b) und Arda Yildiz (10b).
Die Verbindungslehrer für das Schuljahr 2024/2025 sind Herr Locher und Herr Russ.

Allgemeine Informationen zur SMV

SMV heißt „SchülerMitVerantwortung“ und nicht – wie irrtümlich viele meinen – „Schüler-mitverwaltung“. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden. Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten.
Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt. An dieser Stelle seien nur die Aufgaben aufgeführt:

§ 7 Aufgaben der SMV

(1) Die Schülermitverantwortung ist – unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter – Sache aller Schüler der gesamten Schule.

(2) Die Schülermitverantwortung und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst, soweit sie nicht durch das Schulgesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegt sind. Dazu gehören insbesondere:

1. Gemeinschaftsaufgaben der Schüler. Insbesondere soll die Schülermitverantwortung die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. Sie kann dafür eigene Veranstaltungen durchführen. diese müssen allen zugänglich sein und dürfen nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter, politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen;
2. die Aufgabe der Organe der Schülermitverantwortung, sich aus dem Schulleben ergebende Interessen der Schüler zu vertreten.

(3) Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten. Dies schließt die Vertretung der Schüler in der Schulkonferenz ein. Außerdem können dazu mit ihrem Einverständnis gehören:

1. Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen;
2. Beteiligung an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der Schule sowie Aufgaben im Ordnungs- und Aufsichtsdienst. Dabei soll den Schülern nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben werden, Eigeninitiativen zu entfalten;
3. Teilnahme von Schülervertretern an Teilkonferenzen im Rahmen der Konferenzordnung.

(4) Im Rahmen der SMV haben die Schülervertreter insbesondere folgende Rechte: Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht (§ 10 Abs. 1), das Beschwerderecht (§ 10 Abs. 2), das Vermittlungs- und Vertretungsrecht (§ 10 Abs. 2), das Informationsrecht (§ 11 Abs. 2).

Aktivitäten und Aktionen der SMV

Die SMV bringt sich sehr vielfältig und engagiert in den Schulalltag mit ein.

So organisiert die SMV beispielsweise jedes Jahr eine Weihnachtskarten-Aktion, die mit den anderen Blaubeurer Schulen kooperiert.

Weitere Aktionen und Projekte der SMV gib es auf dieser Seite.

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